Im Notfall
Notruf
- Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
- Giftnotruf (bei Vergiftungen): 089-19240
- Polizei: 110
Während des Notrufes beantworten Sie knapp und präzise folgende Fragen:
- WO ist der Notfall/Unfall?
- WAS ist geschehen?
- WIE VIELE Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
- WELCHE Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
- WARTEN Sie immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!
Ersthelfer an der Fakultät
Gebäude N1
- Benita Paraschoudis
Tel. +49.89.289.28295
paraschoudis(at)tum.de
Raum: N2149 - Martina Spreng
Tel. +49.289.28356
martina.spreng(at)tum.de
Raum: N1137
- Sabine Prucker
Tel. +49.89.289.22584
sabine.prucker(at)tum.de
Raum: N2149 - Antonia Raschke
Tel. +49.89.289.28376
antonia.raschke(at)tum.de
Raum: N2145
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, und Strahlenschutz
Das Hochschulreferat 6 Sicherheit und Strahlenschutz steht den Vorgesetzten und Mitarbeitern als beratendes Instrument in allen Fragen des Arbeits- Gesundheits- und Strahlenschutzes zur Verfügung und wird sich in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalräten und Betriebsärzten für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit einsetzen.
Für weitere Informationen rund um das Thema Arbeits-, Gesundheits-, und Strahlenschutz besuchen Sie die Seiten des Hochschulreferats 6- Sicherheit und Strahlenschutz-, SiSS der Technischen Universität München.
Betriebsärzte
Die Betriebsärzte sind Ihr direkter Ansprechpartner in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz:
Sprechstunden sind Montag 8:00 - 12:00 (Untersuchungen bzw. Kontakte nach vorheriger Terminabstimmung), Montag 12:00 - 14:00 (offene Sprechstunde ohne Voranmeldung für kleine Anliegen, Fragen, Auffrischimpfungen oder Blutabnahmen für Impfkontrollen) und Mittwoch 08:00 - 12:00 (Untersuchungen).
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Arbeitsunfall
Damit die Landesunfallkasse Bayern (LUK) möglichst zeitnah die erforderlichen Feststellungen über die Leistungsgewährung treffen kann, ist sie von jedem Unfall möglichst umgehend in Kenntnis zu setzen. Aus diesem Grund sind alle Unfälle die sich im Hochschulbereich der Universität, einschließlich dem Hin- und Rückweg ereignen, unverzüglich zu melden.
Für weitere Informationen: